Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Auftragnehmers in Aschaffenburg zuständig ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
2. Wartungsfenster
Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten am Serversystem oder der Infrastruktur von Mainition, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes erforderlich sind sowie für die Durchführung von Datensicherungen und dem Einspielen von Updates oder Upgrades, werden die folgenden Wartungsfenster vereinbart:
a) Geplante Wartungsfenster:Täglich von 21:30 Uhr bis 03:00 Uhr (nachts) sowie zusätzlich an Samstagen und Sonntagen.
b) Ungeplante Wartungsfenster:Ferner können zwischen Mainition und dem Kunden weitere Wartungsfenster nach Bedarf vereinbart werden. Mainition bleibt zudem im Einzelfall berechtigt, auch ohne Vereinbarung mit dem Kunden Wartungsarbeiten vorzunehmen, wenn diese für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes zwingend erforderlich sind und eine vorherige Abstimmung mit dem Kunden aus Zeitgründen nicht möglich ist. Mainition wird den Kunden über die Wartungsarbeiten spätestens nach Abschluss der Wartungsarbeiten informieren.
3. Support-Reaktionszeiten
Die Reaktionszeit für Supportanfragen beträgt 24 Stunden ab Eingang der Anfrage. Supportanfragen können per E-Mail an support@mainition.de oder telefonisch gestellt werden. Mainition bemüht sich, innerhalb dieser Frist eine qualifizierte Rückmeldung zu geben und notwendige Maßnahmen zur Problembehebung einzuleiten. Die Reaktionszeit bezieht sich auf Werktage und umfasst die Zeiten von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Mainition.
4. Nutzungskontrolle und Lizenzüberschreitungen
Der Kunde ist für die Überwachung der Nutzung der SaaS-Services verantwortlich und meldet Mainition unverzüglich schriftlich jede Nutzung, die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgeht, insbesondere wenn die vereinbarten Mitarbeitenden-Lizenzen überstiegen werden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, eine Erweiterungsvereinbarung zu unterzeichnen, welche die zusätzliche Nutzung und die entsprechende Vergütung ausweist. Die entsprechende Vergütung entsteht von dem Tag an, seitdem die Überschreitung besteht. Mainition ist berechtigt, die Vertragsgemäßheit der Nutzung der SaaS-Services, insbesondere die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Mitarbeitenden-Lizenzen, zu überprüfen.
5. Verantwortung für KI-Agenten
Es ist wichtig, dass Ihre Mitarbeiter sich der Tatsache bewusst sind, dass sie die verantwortlichen Manager ihrer KI-Agenten sind. Das bedeutet, dass die Verantwortung für den Inhalt und den Ablauf der Kommunikation weiterhin beim menschlichen Mitarbeiter liegt. Mainition ist nicht verantwortlich für Fehler die dem KI Agenten unterlaufen, da die Kontrolle beim menschlichen Mitarbeiter liegt.
6. Keine Rechts- oder Steuerberatung
Mainition leistet dem Kunden weder rechtliche noch buchhalterische oder steuerliche Beratung und der Kunde verlässt sich in Bezug auf solche Beratungen ausschließlich auf seine eigenen Berater.
7. Beginn der Abrechnung
Die Abrechnung für die SaaS-Services beginnt spätestens mit der technischen Bereitstellung und wird mit der im Angebot vereinbarten monatlichen Vergütung berechnet. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Vergütung je nach Bezahlmodell für ein Monat bzw. Vertragsjahr im Voraus fällig.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von Mainition sind ohne jeden Abzug (z.B. Skonto) zahlbar binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei Mainition oder der Gutschrift auf dem Konto von Mainition.
9. Zusatzleistungen und Abrechnung
Einmalige Dienst- oder Werkleistungen, insbesondere im Rahmen der ggf. erforderlichen Implementierung der SaaS-Services, die der Kunde wünscht, die aber nicht zu den im SaaS-Vertrag vereinbarten SaaS-Services gehören, wird Mainition auf Basis einer gesonderten Vereinbarung gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert anbieten und in Rechnung stellen.
10. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch Mainition ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den Mainition bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den Mainition bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer
11. Haftungshöchstbetrag und Erweiterung
Die Haftung von Mainition ist in diesen Fällen von (10) auf zweihundertfünzigtausend Euro (€ 250.000,00) pro Schadensfall beschränkt. Falls nach Auffassung des Kunden das voraussehbare Vertragsrisiko diesen Haftungshöchstbetrag nicht nur unerheblich übersteigt, ist Mainition bereit, gegen entsprechende Vergütung für die Risikoübernahme eine angemessene höhere Haftungssumme zu vereinbaren, vorausgesetzt, dass hierfür Versicherungsschutz vereinbart werden kann.
12. Rücktrittsrecht
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Mainition diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
13. Datenschutz und DSGVO
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“).
14. Rechte- und Pflichtenübertragung
Mainition ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem SaaS-Vertrag auf Unternehmen der Mainition-Gruppe oder Andere Unternehmen von Stefan Karrer oder Andreas Alin zu übertragen.
15. Kündigungsregelung
Die Kündigung der SaaS Lösung ist, wenn nicht anders vereinbart jeweils 4 Wochen zum Monatsende in Schriftform möglich.
Angaben gemäß § 5 TMG
MAINITION CRM Automation
ist ein Unternehmen im Gründungsprozess; es wird derzeit vertreten durch:
MAINITION GmbH & CO. KG
Englertstr.58
63741 Aschaffenburg
Deutschland
Handelsregister: HRA 6103
Registergericht: AG Aschaffenburg
Vertreten durch:
MAINITION GmbH & CO. KG
Englertstr.58
63741 Aschaffenburg
Deutschland
Vertreten durch:
Dr. Andreas Alin
Handelsregister: HRB 15474
Registergericht: AG Aschaffenburg
USt-IdNr. gemäß § 27 a des deutschen Mehrwertsteuergesetzes:
DE342413286
