DSGVO-konform Bestandskunden kontaktieren
Die Bestandskundenansprache ist für Unternehmen ein effektives Instrument im Marketing. Gleichzeitig müssen dabei DSGVO und Wettbewerbsrecht eingehalten werden. Wer sich an die Basics hält, kann einfach und rechtssicher Bestandskunden kontaktieren. Dies gilt für Privatkunden, wie auch Geschäftskunden, denn das Gesetz unterscheidet hier nicht.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen zu ihrer persönlichen rechtlichen Situation können Sie sich an die Kanzlei Jun Legal GmbH, Würzburg wenden, mit denen wir partnerschaftlich zusammenarbeiten.
1. Was ist Bestandskundenansprache?
Unter Bestandskundenansprache versteht man die gezielte Kontaktaufnahme zu Personen, mit denen bereits eine Kundenbeziehung besteht, z. B. durch:
- einen früheren Kauf,
- einen laufenden Vertrag,
- oder die Nutzung einer Dienstleistung.
Die Ansprache kann per E-Mail, Telefon, Post oder über digitale Kanäle erfolgen. Ziel ist in der Regel, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben – DSGVO-konform und rechtssicher.
2. Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG)
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist zu beachten. Besonders § 7 Abs. 3 UWG regelt E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden.
Eine werbliche Ansprache ohne Opt-In per E-Mail ist nur zulässig, wenn:
- die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhoben wurde,
- nur eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen beworben werden,
- die Adresse nicht an unbefugte Dritte weitergegeben wird (Dienstleister wie Mainition, die im Auftrag und nach Weisung arbeiten, sind hiervon ausgenommen),
- und auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wird.
3. DSGVO-Grundlagen für die Bestandskundenansprache
Zudem regelt noch die DSGVO die Ansprache. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bestandskundenansprache ist zulässig auf Grundlage von:
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
Unternehmen dürfen Daten nutzen, wenn:
- eine Interessenabwägung erfolgt, bei der die Rechte der betroffenen Person berücksichtigt werden,
- Transparenz über die Datenverarbeitung besteht,
- und die betroffene Person jederzeit Widerspruch einlegen kann.
Dies ist nach gängiger Rechtsprechung bei Bestandskundenansprachen ebenfalls erfüllt.
4. Dienstleister und Auftragsverarbeitung
Wer externe Dienstleister für Marketing Bestandskunden einsetzt, muss die formellen Regeln der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO beachten:
- Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV)
- Verarbeitung ausschließlich nach Weisung des Unternehmens
- Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen
So bleibt die Bestandskundenansprache DSGVO-konform, auch mit externen Partnern. Bei Mainitions Bestandskundenaktivierung, ist die Auftragsverarbeitung nach §28 DSGVO direkt Teil unseres Vertrags. Wir können also direkt mit der Ansprache loslegen.
5. Fazit: Es ist nicht schwer!
Bestandskundenansprache DSGVO-konform umzusetzen ist einfach – wenn die Basics eingehalten werden.
Mit Mainition ist das besonders leicht: Widersprüche und andere Werbeverbote werden Dank unserer Ansprachefilterregeln beachtet, Kunden, die widersprochen haben, werden nicht erneut angeschrieben.
So können Sie dank sauberer Prozesse Bestandskunden sorgenfrei kontaktieren und die Früchte Ihrer Kundenbeziehung ernten.
Quelle u.a:
https://www.it-recht-kanzlei.de/elektronische-werbemails-linkedin-xing.html#abschnitt_1








