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DSGVO-konform Bestandskunden kontaktieren

Die Bestandskundenansprache ist für Unternehmen ein effektives Instrument im Marketing. Gleichzeitig müssen dabei DSGVO und Wettbewerbsrecht eingehalten werden. Wer sich an die Basics hält, kann einfach und rechtssicher Bestandskunden kontaktieren.

Tipps
4 Min. Lesezeit
Dr. Andreas Alin (Co-CEO)
Dr. Andreas Alin (Co-CEO)
Geschäftsführer
Business-Development & IT
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DSGVO-konform Bestandskunden kontaktieren

Die Bestandskundenansprache ist für Unternehmen ein effektives Instrument im Marketing. Gleichzeitig müssen dabei DSGVO und Wettbewerbsrecht eingehalten werden. Wer sich an die Basics hält, kann einfach und rechtssicher Bestandskunden kontaktieren.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen zu ihrer persönlichen rechtlichen Situation können Sie sich an die Kanzlei Jun Legal GmbH, Würzburg wenden, mit denen wir partnerschaftlich zusammenarbeiten.

1. Was ist Bestandskundenansprache?

Unter Bestandskundenansprache versteht man die gezielte Kontaktaufnahme zu Personen, mit denen bereits eine Kundenbeziehung besteht, z. B. durch:

  • einen früheren Kauf,
  • einen laufenden Vertrag,
  • oder die Nutzung einer Dienstleistung.

Die Ansprache kann per E-Mail, Telefon, Post oder über digitale Kanäle erfolgen. Ziel ist in der Regel, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben – DSGVO-konform und rechtssicher.

2. DSGVO-Grundlagen für die Bestandskundenansprache

Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bestandskundenansprache ist zulässig auf Grundlage von:

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)

Unternehmen dürfen Daten nutzen, wenn:

  • eine Interessenabwägung erfolgt, bei der die Rechte der betroffenen Person berücksichtigt werden,
  • Transparenz über die Datenverarbeitung besteht,
  • und die betroffene Person jederzeit Widerspruch einlegen kann.

3. Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG)

Neben der DSGVO ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Besonders § 7 Abs. 3 UWG regelt E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden.

Eine werbliche Ansprache per E-Mail ist zulässig, wenn:

  • die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhoben wurde,
  • nur eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen beworben werden,
  • die Adresse nicht an unbefugte Dritte weitergegeben wird (Dienstleister wie Mainition, die im Auftrag und nach Weisung arbeiten, sind hiervon ausgenommen),
  • und auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wird.

4. Dienstleister und Auftragsverarbeitung

Wer externe Dienstleister für Marketing Bestandskunden einsetzt, muss die Regeln der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO beachten:

  • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV)
  • Verarbeitung ausschließlich nach Weisung des Unternehmens
  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen

So bleibt die Bestandskundenansprache DSGVO-konform, auch mit externen Partnern. Bei Mainitions Bestandskundenaktivierung, ist die Auftragsverarbeitung nach §28 DSGVO direkt Teil unseres Vertrags. Wir können also direkt loslegen mit der Ansprache.

5. Fazit: Es ist nicht schwer!

Bestandskundenansprache DSGVO-konform umzusetzen ist einfach – wenn die Basics eingehalten werden.

Mit Mainition ist das besonders leicht: Widersprüche und andere Werbeverbote werden Dank unserer Ansprachefilterregeln beachtet, Kunden, die widersprochen haben, werden nicht erneut angeschrieben.

So können Sie dank sauberer Prozesse Bestandskunden sorgenfrei kontaktieren und die Früchte Ihrer Kundenbeziehung ernten.

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